Wie bekomme ich eine logopädische Verordnung?
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus-, Kinder- oder Facharzt in Form von Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie verordnet. Sie erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Dauer und Frequenz der Therapie
Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung und Notwendigkeit 30, 45 oder 60 Minuten und findet in der Regel 1-2 mal pro Woche statt. Die Therapiedauer ist abhängig vom Förderbedarf und dem Indikationsschlüssel.
Zuzahlung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen, sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, leisten einen Eigenanteil, der aus 10 Euro Verordnungsgebühr und 10% der Behandlungskosten besteht.
Hausbesuche
Soll die Therapie im Hausbesuch erfolgen, so übernehme ich diese gern bei entsprechender Verordnung in Niesky und Umgebung.
Terminvereinbarung
Um einen Termin zu vereinbaren melden sie sich bitte telefonisch an oder kommen persönlich in der Praxis vorbei. Ich freue mich auf Sie!